- Der Gerätewart hat die Ausbildung und Befähigung Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände, uvm, in der Feuerwehr zu warten, zu pflegen und zu prüfen.
- Er ist für die Weiterbildung der Maschinisten verantwortlich.
- Er wird vom Kommandanten benannt.
Ausbildung:
- Grundausbildung Truppmann/-führer
- evtl. Zusatzausbildungen (siehe Truppmann/-führer)
- Gruppenführer
- Maschinist
- Gerätewart